"Information der Öffentlichkeit" nach Anhang V (12. BImSchV)
Bestätigung des Betriebsbereich:
Die Biogasanlage der Bioenergie Schlei GmbH & Co. KG unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 wurde dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Bahnhofstraße 38, 24937 Flensburg im Rahmen des Genehmigungsantrages vorgelegt.
Gebräuchliche Bezeichnungen oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe:
Biogas ist gemäß Anhang I Nr. 1.2.2 der Störfall-Verordnung als entzündbar eingestuft. Es kann mit Luft eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden. Die Hauptbestandteile sind Methan und Kohlendioxid; in unterschiedlichen Konzentrationen. Nebenbestandteile sind Schwefelwasserstoff, Ammoniak und andere gasförmige oder verdampfbare Bestandteile. Bei höheren Konzentrationen wirkt Biogas erstickend. Biogas enthält Schwefelwasserstoff (meist 0,01-0,4 Vol.-%, 100-4.000 ppm) und kann zu akuter Toxizität beim Einatmen führen. Es reicht je nach Zusammensetzung nach faulen Eiern oder stechend.
Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind:
Aufgrund der gegebenen Abstände zu den Nachbarn sind dort keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Bränden, Explosionen oder sonstiges Freisetzen von Biogas zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und Brandgase durch eine ungünstige Windsituation dennoch wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen. Auswirkungen durch Explosionen oder Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das Betriebsgelände beschränkt.
Die Warnung erfolgt in einem Störfall entweder durch Lautsprecherdurchsagen der Polizei oder Feuerwehr, oder aber durch Rundfunkdurchsagen sowie auf dieser Internetseite.
Halten Sie sich bitte vom Unfallort fern und halten Sie Straßen und Wege für die Einsatzkräfte frei.
Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung (Behördeninspektion) des Betriebsbereichs durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
28.07.2021.
Unterrichtung darüber, wo ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können:
Ausführliche Auskünfte bzgl. der Inspektion oder des Überwachungsplanes können beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume beantragt bzw. erfragt werden.
Kontakt zuständige Behörde: 0461/8041, http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html